Gesundheit am Arbeitsplatz: Energiespar-Winter: Wie warm muss (oder darf) es im Büro sein?

Um Heizenergie zu sparen, erlaubt die Energiesparverordnung der Bundesregierung maximal 19 Grad in öffentlichen Gebäuden. Und die Privatwirtschaft kann nachziehen, wenn sie will. Was gilt aktuell?

Der Winter gewährt uns noch ein wenig Aufschub, doch angesichts der Energiekrise fragen sich viele: Muss ich frieren? Das betrifft auch Arbeitnehmer*innen. Wer zu Hause sparsam heizt, freut sich vielleicht bei Minusgraden über ein angenehm temperiertes Büro. Doch auch Unternehmen und Behörden müssen sparen – und die Temperaturen in den Arbeitsräumen und Büros senken.Kalte Füße: Mögliche Ursachen und was dagegen hilft (23680)

Laut der Techniker Krankenkasse gibt es zwar keinen gesetzlichen Anspruch auf Wärme am Arbeitsplatz. Der Arbeitsstättenrichtlinie zufolge sollen die Temperaturen allerdings „gesundheitlich zuträglich“ sein. Die Arbeitsstättenrichtlinie ASR A43.5 konkretisiert  – in Abhängigkeit von der jeweiligen Tätigkeit – die Mindesttemperaturen am Arbeitsplatz: Demnach müssen bei leichten Arbeiten im Sitzen 20 Grad Celsius, bei mittelschweren Arbeiten im Stehen oder Gehen dagegen 17 Grad gewährleistet sein. Wer „schwer“ arbeitet, soll es dagegen nur mindestens 12 Grad warm haben.

Energiesparverordnung definiert nur Obergrenzen

Mit der Energiesparverordnung der Bundesregierung wurden diese Temperaturen nun – befristet bis zum 28. Februar 2023 – um ein Grad gesenkt. Zudem gelten sie nicht als Unter- sondern als Obergrenzen. Für öffentliche Gebäude, die nicht zum Wohnen genutzt werden, gelten folgende Höchstwerte:

  • 19 Grad für „körperlich leichte und überwiegend sitzende Tätigkeiten“
  • 18 Grad für „körperlich leichte Tätigkeit überwiegend im Stehen oder Gehen“
  • 16 Grad für „mittelschwere Tätigkeit überwiegend im Stehen oder Gehen“
  • 12 Grad für „körperlich schwere Tätigkeit“

Arbeitgeber*innen aus der Privatwirtschaft dürfen ebenfalls entsprechend absenken – sind aber nicht gesetzlich dazu verpflichtet.

Kritik von Arbeitsmedizinern

Für viele Menschen könnten solche Temperaturen außerhalb der Wohlfühl-Grenzen liegen. Als Beispiele nannte Wolfgang Panter, Präsident des Verbands Deutscher Betrieb- und Werkärzte, gegenüber der Deutschen Presseagentur technisches Zeichnen am Computer oder die Bildschirmüberwachung der Fluglots*innen. Der Mediziner plädiert dafür, Arbeitsplätze so zu gestalten, dass ausreichend Bewegung möglich ist. Auslegeware auf kalten Fußböden könne zudem die Fußkälte verringern.

Wer am Arbeitsplatz trotz warmer Kleidung friert, sollte also das Gespräch mit seinem Arbeitgeber suchen. Schließlich hat der nicht nur eine Fürsorgepflicht. Es ist auch in seinem oder ihrem ureigensten Interesse, Mitarbeiter*innen optimale Arbeitsbedingungen zu schaffen.

Nachrichtenquelle: geo.de

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