Corona-Diskussion: Triage: Bundestag beschließt Gesetz – kein Leben darf priorisiert werden

Zu Beginn der Corona-Pandemie waren die Krankenhäuser voll. Ärztinnen und Ärzte mussten entscheiden, wer zuerst behandelt wird. Eine neu beschlossene Regel im Infektionsschutzgesetz zur Triage besagt: Kein Mensch darf priorisiert werden

Als die Krankenhäuser zu Beginn der Corona-Pandemie mit Patientinnen und Patienten geradezu überschwemmt wurden, mussten die Ärzte schnell entscheiden. Welche Patienten sollen als Erstes behandelt werden? Welches Menschenleben ist also „mehr wert“? Diese Priorisierung nennt man in der Medizin Triage. Während der Corona-Pandemie wurde immer wieder darüber diskutiert: Ist es ethisch und moralisch vertretbar, ein Menschenleben als wertvoller zu betrachten als das andere?

Der Bundestag hat jetzt ein Gesetz der Ampel-Koalition zur Triage beschlossen. Dieses besagt: Menschen mit Behinderung und alte Menschen sollen bei knappen Behandlungskapazitäten auf Intensivstationen im Falle von Pandemien nicht benachteiligt werden. Bisher gab es dazu keinen Gesetzesrahmen, sondern wissenschaftlich erarbeitete Empfehlungen für Ärztinnen und Ärzte.

Was versteht man unter Triage?

Im medizinischen Kontext beschreibt eine Triage die Einteilung von Patientinnen und Patienten nach der Schwere ihrer Verletzungen. Dadurch können Ärztinnen und Pfleger leichter entscheiden, wer zuerst behandelt wird. Das ist häufig eine Entscheidung um Leben und Tod. Hat das medizinische Personal in einer angespannten Lage nicht genug Mittel, um alle Patienten zu behandeln, müssen Behandlungen priorisiert werden. Bei zu wenigen Betten oder Beatmungsgeräten müssen Ärzte eine Reihenfolge festlegen, wer zuerst behandelt wird.

Neue Regelungen schützen ältere und behinderte Menschen

Die neue Triage-Regel im Infektionsschutzgesetz wurde beschlossen, um etwa Menschen mit Behinderung oder hohen Alters vor Benachteiligung schützen. Auch eine Benachteiligung wegen Geschlecht oder Herkunft wird im Gesetz ausdrücklich untersagt, berichtet die „Tagesschau„. Ausgeschlossen wird zudem eine sogenannte Ex-Post-Triage, bei der die Behandlung eines Patienten zugunsten eines anderen abgebrochen würde.

Es sei mit mehr Pandemien und Infektionskrankheiten zu rechnen, sagte Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Daher müsse man besser vorbereitet sein.

„Aber prinzipiell muss klar sein, dass Menschen mit Behinderungen oder ältere Menschen auch in Zeiten knapper Kapazitäten nicht benachteiligt werden.“

Politikerinnen und Politiker mehrerer Parteien äußerten im Bundestag die Hoffnung, dass dieses Gesetz nie zur Anwendung kommen müsse.

Triage-Gesetz gilt nur bei Pandemien

Die Union bemängelte, dass die Regelung nur für Pandemien und nicht für Naturkatastrophen, Krieg oder Terroranschläge gelten soll. Die AfD sprach von einer Übergriffigkeit des Staates. Das Gesetz sei Ausdruck eines tiefen Misstrauens gegenüber Ärzten, denen mit bürokratischen Regeln die Möglichkeit genommen werden solle, zum Wohl der Patienten zu entscheiden.

Die nun beschlossene Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes muss noch durch den Bundesrat. Es ist aber nicht zustimmungspflichtig.

Nachrichtenquelle: geo.de

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