Gartenrecht: Haustier im Garten bestatten: Was erlaubt ist und was nicht

Für viele Menschen ist die Bestattung ihres verstorbenen Haustiers eine tröstliche Vorstellung, besonders im eigenen Garten. Doch was ist erlaubt, was muss bei dem Tierbegräbnis beachtet werden und wo ist ein Tiergrab im Garten komplett verboten? Ein Überblick

Ob Hund oder Katze, Hamster oder Meerschweinchen, Fisch oder Kanarienvogel – Haustiere sind für viele Menschen wichtige Familienmitglieder. Stirbt das Tier, zu dem man über viele Jahre eine sehr enge Bindung aufgebaut hat, ist der Schmerz groß und der Wunsch nach einer angemessenen Bestattung da.

Nicht nur Kindern, auch Erwachsenen hilft das Begraben eines verstorbenen Haustiers dabei, den Tod zu verarbeiten und der Trauer den nötigen Raum zu geben. Neben der Einäscherung und der Bestattung auf offiziellen Tierfriedhöfen und in Friedwäldern, ist das Begräbnis im eigenen Garten die wohl beliebteste Form, um einem Haustier die letzte Ruhestätte zu geben.

Unterschiede zwischen großen und kleinen Tieren

Im Gegensatz zu Waldgebieten, wo das Vergraben der Leiche eines Tieres in Deutschland grundsätzlich verboten ist und nach dem Tierkörperbe­sei­ti­gungs­gesetz eine Ordnungs­wid­rigkeit darstellt, für die Bußgelder von bis zu 15.000 Euro drohen, ist das Begraben von Haustieren im Garten unter bestimmten Voraussetzungen legal.

Sofern das Haustier nicht an einer melde­pflich­tigen Krankheit gestorben ist, dürfen Besitzerinnen und Besitzer es im heimischen Garten auf dem eigenen Grundstück bestatten, ohne im Vorfeld eine Erlaubnis des zuständigen Veterinäramtes einholen zu müssen. Diese Erlaubnis gilt allerdings ausdrücklich für einzelne Kleintiere, nicht für die massenhafte Bestattung von Tieren. Als Kleintiere gelten Katzen, Nagetiere wie Hamster, Kaninchen und Meerschweinchen, kleine Vögel, Reptilien und Amphibien.

Bußgelder im Garten

Bei Hunden kann das je nach Hunderasse und Größe von Bundesland zu Bundesland anders geregelt sein. Für die Bestattung einer großen Dogge oder eines Deutschen Schäferhunds muss vorher unter Umständen die Genehmigung des Veterinäramts eingeholt werden. Um sicherzugehen, sollten Haustierbesitzerinnen und Haustierbesitzer lieber bei der zuständigen Kommune oder Gemeindeverwaltung nachfragen.

Nutztiere und sehr große Tiere wie zum Beispiel Pferde dürfen in Deutschland grundsätzlich nicht im Garten bestattet werden. Hier kann die Einäscherung unter Umständen für Besitzerinnen und Besitzer eine gute Alternative sein. Im Gegensatz zur Einäscherung von Menschen dürfen die Urnen eingeäscherter Tiere mit nach Hause genommen werden.

Grundsätzliche Regeln einer Garten-Bestattung

Wer ein Tier im heimischen Grün beerdigen möchte, sollte außerdem die folgenden Punkte beachten, die für jede Haustier-Bestattung im Garten gelten:

  1. Die Grabstelle darf sich nur auf dem eigenen Grundstück befinden. Wohnt man zum Beispiel zur Miete, müssen die Eigentümer des Grundstücks der Beerdigung des Haustiers im Garten zustimmen.
  2. Das Grundstück darf nicht in einem Wasser- oder Naturschutzgebiet liegen. Ansonsten könnte das Wasser durch Leichengifte verunreinigt werden.
  3. Das Grab muss mindestens zwei Meter von der Grundstücksgrenze entfernt ausgehoben werden.
  4. Die Aushebung der Grabstelle muss eine Mindesttiefe von 50 Zentimetern haben und anschließend mit genug Erde bedeckt werden.
  5. Der Tier-Leichnam sollte vor dem Begräbnis in leicht kompostierbares Material eingewickelt werden, z.B. Wolldecken oder Papier

Einzige Ausnahme bildet das Bundesland Bremen: Hier ist die Bestattung von Hunden und Katzen auf dem eigenen Grundstück grundsätzlich nicht gestattet. Grund dafür ist der allgemein hohe Grundwasserstand im Stadtstaat und das daraus resultierende hohe Risiko der Grundwasserverunreinigung.

Nachrichtenquelle: geo.de

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