Recycling: Was gehört ins Altpapier? Acht Fehler, die Sie bei der Mülltrennung leicht vermeiden können

Nicht alles, was aus Papier besteht oder Papier enthält, gehört auch in die Blaue Tonne. Wir erklären, was in den Restmüll gehört – und warum

Altpapier schont Klima und Wälder, denn ein Kilogramm Recyclingpapier spart gegenüber Papieren aus Neufasern zwei Kilogramm Kohlendioxid. Aber nicht alles gehört in die Blaue Tonne. Grundsätzlich gilt: Papier und Karton für das Recycling sollten sauber sein und keine Kunststoffbeschichtungen etc. enthalten. Denn Verschmutzungen und Klebereste oder Beschichtungen stören im Recyclingprozess – und werden ohnehin vor der Weiterverarbeitung aussortiert. Damit ist schon klar: Die meisten Zweifelsfälle gehören in den Restmüll. Aber es gibt Ausnahmen.

1. Getränkekartons gehören weder in den Papiermüll noch in den Restmüll – sondern in die Gelbe Tonne oder den Gelben Sack. Der Grund: Sie bestehen aus miteinander verschweißten Schichten aus Papier, Metall und Kunststoff. Die Verpackungen von den Tetra Pak und Co. werden nach Angaben der Deutschen Umwelthilfe allerdings nur zu 30 Prozent recycelt. Und zwar nur der Faseranteil. Kunststoffe und Aluminium werden verbrannt. Also besser zu Mehrwegflaschen greifen.

2. Briefumschläge mit und ohne Sichtfenster können gleichermaßen ins Altpapier gegeben werden. Denn die Sichtfenster bestehen in der Regel nicht aus Kunststoff, sondern aus Pergamin, einem Stoff, der im Recyclingprozess nicht stört. Bei Versandtaschen mit einer Kunststoff-Polsterung müssen allerdings Papier und Plastik zuerst voneinander getrennt werden. Die Kunststoff-Folie gehört dann in den Gelben Sack.

3. Pizzakartons dürfen nur dann ins Altpapier, wenn sie nicht beschichtet und kaum verschmutzt sind. Größere Fettflecken und Käsereste machen die Kartons zu einem Fall für den Restmüll.

4. Geschenkpapiere, die vielleicht noch von Weihnachten übrig sind, dürfen in der Regel ins Altpapier. Das gilt allerdings nicht für Papiere, die mit einer starken Lackschicht oder Folie überzogen sind (die beim Einreißen zum Vorschein kommen). Tipp: Schon beim Kauf des Papiers darauf achten, dass es gut recycelbar und idealerweise mit dem Blauen Umweltengel gekennzeichnet ist.

5. Papiere aus der Küche, etwa Butterbrotpapier, Backpapier oder Küchenkrepp sind nach der Benutzung meist so stark beschmutzt, dass sie für das Recycling nicht mehr in Frage kommen. Küchenpapier kann – wenn es nur leicht verschmutzt ist, in den Biomüll gegeben werden. Noch besser wäre es allerdings, es gar nicht erst zu verwenden. Der gute alte Baumwolllappen tut es auch.

6. Bei den Kassenbons und Tickets ist die Situation noch immer etwas unübersichtlich. Die meisten Thermopapiere enthalten mittlerweile zwar kein Bisphenol A (BPA) mehr, dafür aber Bisphenol S (BPS). Ob BPS allerdings gesundheitlich unbedenklich ist, ist nicht abschließend geklärt. Also gilt weiterhin die Fausregel: Weiße (Thermo-) Papiere mit schwarzem Aufdruck gehören in den Restmüll. Lediglich die blauen Kassenzettel, die mittlerweile immer häufiger ausgegeben werden, sind vollkommen ungiftig und gehören ins Altpapier.

7. Gebrauchte Papiertaschentücher sollten – zumal in Corona-Zeiten – aus hygienischen Gründen immer im Restmüll entsorgt werden. Wer der Umwelt einen kleinen Gefallen tun will, greift beim Kauf zu Produkten aus Recycling-Papier.

8. Auch Postkarten, Fotopapier und Pappteller bestehen zwar überwiegend aus Holzfasern, stören aber wegen der Beschichtung im Recyclingprozess. Auch sie sind leider Restmüll. Ähnliches gilt für Post-It-Zettel. Hier ist es die Klebeschicht, die vom Papier nicht zu trennen ist – und es zu einem Fall für den Restmüll macht.Fünf populäre Irrtümer über Müll (16335)

Nachrichtenquelle: geo.de

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