EuGH-Urteil: Geld zurück bei Flugausfall wegen Streik

Der Europäische Gerichtshof stärkt erneut die Fluggastrechte: Auch bei einem Streik des Kabinenpersonals kann es von der Airline Geld zurückgeben. Doch das gilt nicht in jedem Fall. Fluggäste haben in der Regel auch dann ein Anrecht auf Entschädigung, wenn ihre Verbindung wegen eines Streiks des Kab

Nachrichtenquelle: T-Online Reisen

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