Tierversuche: In Laboren sterben mehr aussortierte Tiere als bei den eigentlichen Versuchen

EU-Zahlen und eine Auswertung des Vereins Ärzte gegen Tierversuche zeigen: Millionen Tiere werden von Laboren gar nicht für Versuche benutzt – sondern als „Überschuss“ entsorgt

Über das Pro und Contra von Tierversuchen wird gestritten, seit Tiere in Laboren sterben. Wenig bekannt ist dagegen, dass die Praxis der Tierversuche auch für Tiere tödlich endet, die gar nicht für Versuchen genutzt werden: so genannte „Überschusstiere“. Gemeint sind damit Tiere, die nicht die gewünschte Genveränderung aufweisen, die zu alt sind oder einfach das falsche Geschlecht haben. Und im Müll landen.

Lange wurden diese Tiere gar nicht dokumentiert. Doch seit einigen Jahren sorgt eine EU-Vorgabe für etwas mehr Transparenz. Demnach wurden 2017 (aktuellere Zahlen liegen nicht vor) EU-weit 12,9 Millionen „überflüssige“ Tiere getötet. Auf Deutschland allein entfallen etwas weniger als ein Drittel davon, 3,9 Millionen Tiere.

Damit übersteigt die Zahl der „Überschusstiere“ des Jahres 2017 die der im selben Jahr getöteten Versuchstiere um fast das Anderthalbfache.

Bayern und Baden-Württemberg: Keine Angaben

Dass es für Tierschützer nicht einfach ist, an Zahlen auf Länderebene zu gelangen, erfuhr der Verein Ärzte gegen Tierversuche. Auf Nachfrage hatten nur 12 von 16 Bundesländern die gewünschten Zahlen parat. Die übrigen lehnten den Antrag auf Auskunftserteilung ab, gaben an, keine Daten erhoben zu haben – oder antworteten gar nicht. Darunter auch Bayern und Baden-Württemberg, die wichtigsten Versuchstier-Verbraucher unter den Bundesländern.Der Blick in die Seele

Die detaillierte Recherche des Ärztevereins zeigt: Die tatsächlich getöteten Tiere werden oft nicht gemeldet – oder einfach geschätzt. Die Zahlen hätten eine „hohe Fehleranfälligkeit“, resümiert Silke Strittmatter, wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Ärzte gegen Tierversuche und Autorin der Auswertung. Die Dunkelziffer sei vermutlich hoch.

Die tierversuchskritischen Ärzte fragten bei den Ländern auch nach dem Grund für die Tötungen. Einen „vernünftigen Grund“, wie ihn das Tierschutzgesetz vorschreibt, konnte kein Land angeben.

Massenhafte Tötungen ohne „vernünftigen Grund“

Das könnte auch eine Erklärung für die Datensparsamkeit sein. Denn Juristen schauen beim „vernünftigen Grund“ inzwischen genauer hin, wie nicht zuletzt das Urteil zum Kükenschreddern gezeigt hat. Die Richter des Bundesverwaltungsgerichts argumentierten 2019, dass das Töten von Eintagsküken aus rein wirtschaftlichen Interessen kein „vernünftiger Grund“ im Sinne des Tierschutzgesetzes sei.

Anders gesagt: Wirtschaftliche Interessen stehen nicht über dem Tierschutz – der schließlich auch im Grundgesetz verankert ist. Die Labore, so Strittmatter, könnten dementsprechend verpflichtet werden, die überschüssigen Tiere an Interessierte zu vermitteln oder sie selbst lebenslang zu versorgen.

Erst kürzlich hatte der Verein Ärzte gegen Tierversuche Strafanzeigen gegen 14 hessische Tierversuchslabore gestellt, nachdem er an Daten zu den Überschusstieren gelangt war. Der Vorwurf: Tiertötungen ohne „vernünftigen Grund“.

Nachrichtenquelle: geo.de

Zum Artikel: Tierversuche: In Laboren sterben mehr aussortierte Tiere als bei den eigentlichen Versuchen

You may also like