BGH: Keine doppelte Entschädigung bei Flugverspätung

Fluggäste können bei Verspätungen oder Ausfällen keine doppelte Entschädigung verlangen. Pauschale Ausgleichszahlungen nach der EU-Fluggastrechteverordnung und Schadenersatz nach nationalem Recht werden miteinander verrechnet. Flugpassagiere, die wegen erheblicher Verspätung eine Ausgleichszahlung d

Nachrichtenquelle: T-Online Reisen

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