Regenwetter: Kann man sich gegen schlechtes Wetter versichern?

Wetterabhängige Betriebe und Veranstaltungen können sich gegen finanzielle Ausfälle durch Regenwetter absichern. Dabei kann eine sogenannte Wetterversicherung helfen

Stellen Sie sich vor, Sie betreiben ein Freibad und stehen vor der neuen Saison. Die Becken sind geputzt, die Liegewiesen gemäht, und der Kiosk hat reichlich Pommes und Eis auf Lager. Doch nach einigen sonnigen Tagen kommt der Regen, mehr Regen, es wird ein schmuddelig-kühler Sommer. Die Badegäste – und damit auch das Geld – bleiben aus und Sie auf Ihren Kosten sitzen.

Mit einer Wetterversicherung könnten Sie sich vor solchen finanziellen Ausfällen schützen. Assekuranzunternehmen bieten diese Policen für ganz verschiedene Fälle an. Grundsätzlich lassen sich damit alle wetterabhängigen Betriebe und Veranstaltungen wirtschaftlich absichern, Biergärten ebenso wie Aufführungen von Freiluftkinos. Das Prinzip: Sobald sich ein im Vertrag festgelegtes Wetterszenario einstellt, erhält der Kunde eine Entschädigung. Dabei muss er noch nicht einmal einen konkreten Schaden nachweisen. Es genügt, wenn ein kritischer Punkt erreicht ist, der von einem vereinbarten Basiswert nach oben oder unten abweicht.

Im Fall des Freibads könnte das bedeuten: Der Betreiber vereinbart mit der Versicherung, dass er eine bestimmte Zahl an Regentagen in Kauf nimmt und für jeden weiteren eine bestimmte Geldsumme als Entschädigung erhält, wenn während der Öffnungszeiten mindestens drei Millimeter Regen fallen.

Aufzeichnungen von Wetterstationen als Versicherungskriterien

In einem solchen Vertrag können alle Parameter als Versicherungskriterien berücksichtigt werden, die von Wetterstationen erfasst werden; neben dem Niederschlag also Temperatur, Sonnenstunden und Wind. Die Station muss sich jedoch nah an dem Ort befinden, der versichert werden soll. Außerdem müssen Daten aus mehreren Jahrzehnten vorliegen, um einen Durchschnitt für einen bestimmten Zeitpunkt oder eine Periode errechnen zu können. Anhand dieses Index werden dann die Wetterabweichungen festgestellt.

Für eine umfangreiche Absicherung wird schnell ein sechsstelliger Betrag fällig. Daher kann es ökonomisch sinnvoll sein, nur eine Teilentschädigung zu vereinbaren.

Nachrichtenquelle: geo.de

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