Drohender Streik: Nicht voreilig stornieren oder umbuchen

Fällt der gebuchte Flug aufgrund eines Streiks aus oder verzögert sich, haben Reisende ein Recht auf Ausgleich. Dabei gilt es, nicht voreilig zu handeln. Bei der Lufthansa droht nach dem Streik des Bodenpersonals nun auch noch ein Pilotenstreik. Nicole Bahn von der Verbraucherzentrale Bremen rät Url

Nachrichtenquelle: T-Online Reisen

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