Neues Gesetz: Ab sofort: Kaputte Elektrogeräte können einfach im Supermarkt abgegeben werden

Elektrogeräte werden in Deutschland zu selten fachgerecht entsorgt. Nun erleichtert der Gesetzgeber die Rückgabe – und macht Zehntausende Supermärkte und Discounter zur Sammelstellen

Schätzungen zufolge liegen in den Schubladen der Deutschen rund 200 Millionen Handys ungenutzt herum. Viele könnten repariert und wieder in den Handel gebracht werden – und viele sind einfach Elektroschrott. Wem der Weg zum nächsten kommunalen Recyclinghof oder Elektronikfachhandel in der Innenstadt zu weit ist, der kann alte Elektrogeräte ab sofort auch in den nächsten Supermarkt oder Discounter bringen.

Der Grund ist eine Neuregelung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes. Sie verpflichtet ab dem 1. Juli 2022 auch Supermärkte und Discounter, Altgeräte zurückzunehmen. Voraussetzung ist allerdings, dass sie über eine Verkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern verfügen und mehrmals im Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte verkaufen. Um diese Anforderungen zu erfüllen, reichen allerdings schon elektrische Zahnbürsten im Angebot.

Rückgabe auch ohne Neukauf bei Geräten kleiner als 25 cm

Konkret müssen die Händler künftig Altgeräte mit Abmessungen von bis zu 25 Zentimeter Kantenlänge – also etwa Wasserkocher, Rasierapparate, Uhren, Telefone und Smartphones, Fernbedienungen, Toaster, PC-Zubehör – auch ohne Neukauf eines Geräts annehmen. Die Vorlage eines Kaufbelegs ist nicht erforderlich. Die Rücknahmepflicht ist allerdings auf drei Geräte pro Geräteart beschränkt. Bei größeren Geräten wie Computern oder Fernsehern besteht die Rücknahmepflicht nur beim Kauf eines neuen Geräts der gleichen Art.Elektronik recyceln

Einen „Schritt in die richtige Richtung“ nennt das der Bund Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Es sei eine wichtige, zusätzliche Vereinfachung für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Denn gerade bei den Elektrogeräten ist der Rücklauf bislang „echt mäßig“, wie BUND-Abfallexperte Rolf Buschmann betont. Tatsächlich wurde die von der EU geforderte Sammelquote von 65 Prozent in Deutschland nach Angaben des Umweltbundesamtes (UBA) zuletzt deutlich verfehlt: Erreicht wurden gerade einmal 44,3 Prozent.

Schätzungsweise 25.000 zusätzliche Rückgabestellen

Bislang waren schon Geschäfte und Versandhändler mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern – also große Elektromärkte, einige Baumärkte und größere Onlinehändler – zur kostenlosen Rücknahme verpflichtet.

„Die neue Rücknahmepflicht, unter anderem für Supermärkte, Lebensmitteldiscounter und Drogeriemärkte, bedeutet für die Bürgerinnen und Bürger ein Plus an mehreren Tausend kostenlosen Rückgabemöglichkeiten für Elektroaltgeräte. Das erleichtert die Entsorgung sehr, vor allem durch die im Vergleich zu Wertstoffhöfen doch oft bessere Erreichbarkeit und die flexibleren Öffnungszeiten“, sagt UBA-Chef Dirk Messner.

Nachrichtenquelle: geo.de

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