Stachelhalsbänder: Polizeihunde: Niedersachsen will tierschutzwidrige Methoden per Gesetz erlauben

Seit Anfang des Jahres sind Stachelhalsbänder in der Ausbildung und im Einsatz von Polizeihunden verboten. Doch die niedersächsische Polizei will darauf nicht verzichten. Und schlägt eine Ausnahme vom Gesetz vor

Dass Hunde von ihren Besitzer*innen misshandelt werden, ist leider Alltag. Auch für die Polizei, die Anzeigen wegen Tierquälerei nachgehen muss. Dass die Polizei selbst Hunde misshandelt, ist dagegen weniger bekannt. Für neuerliche Aufmerksamkeit sorgte nun eine Gesetzesänderung, die Anfang dieses Jahres in Kraft getreten war.

Seither ist in der Ausbildung von Diensthunden das Anwenden so genannter Strafreize untersagt – und zwar bundesweit. Ausdrücklich verboten sind laut der Tierschutz-Hundeverordnung jetzt auch so genannte Stachelhalsbänder, die sich in die Haut des Tieres bohren, sobald der Hund an der Leine zerrt.

Die Gesetzesnovelle hat bei Polizei und Behörden offenbar für Nervosität gesorgt. So sah sich die Berliner Polizei gezwungen, nach dem Jahreswechsel 49 von insgesamt 130 Hunden vorübergehend vom Dienst zu suspendieren – um erst einmal die Rechtslage zu klären.

Seit Jahren gegen das Tierschutzgesetz verstoßen?

Stachelhalsbänder hat das Oberlandesgericht Hamm schon 1985 als „Tierquälerei“ eingestuft. Und seit 1986 stellt das Tierschutzgesetz klar: Ausbildungsmethoden, die mit „erheblichen Schmerzen, Leiden und Schäden“ verbunden sind, sind verboten. Mit ihrer einstweiligen Suspendierung der Diensthunde habe die Berliner Polizei im Grunde zugegeben, seit Jahren in der Ausbildung und im Umgang mit Schutzhunden gegen das Tierschutzgesetz verstoßen zu haben. Meint Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.

Auch in Niedersachsen sorgte das explizite Stachelhalsband-Verbot offenbar für Unruhe. Nun will das Land das Stachelhalsband-Verbot mit einem Gesetzesentwurf umgehen. Die Begründung: „Im Gegensatz zur privaten Hundehaltung dienen Hunde als Einsatzmittel im dienstlichen Kontext in erster Linie dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und dem Schutz der jeweils im Einsatz befindlichen Personen“, erklärt Mareike Fieker, Sprecherin des Innenministeriums, auf Anfrage. „Aus diesem Grund müssen Diensthunde der Polizei jederzeit kontrollierbar sein.“ Derzeit gebe es keine „alternativen Konditionierungsmethoden“. Das Problem betreffe „sämtliche Polizeien der Länder und des Bundes“, so Fieker.

„Ausbildung im Einklang mit dem Tierschutz“

Einen Konflikt zwischen Tierschutz und der Behandlung der Tiere sieht man im niedersächsischen Innenministerium gleichwohl nicht. Die „strengen Maßstäbe bei der Aus- und Fortbildung sowie im Einsatz“, bei denen bislang auch Stachelhalsbänder genutzt worden seien, stünden „stets im Einklang“ mit den zu beachtenden Bestimmungen des Tierschutzes, heißt es in der Stellungnahme des Ministeriums weiter. Zumal ein „konformer“ Einsatz nicht automatisch zu Schmerzen, Schäden oder Leiden führe.

Bis Ende des Monats berät nun der Innen- und Agrarausschuss des Bundesrats über den Vorschlag aus Hannover. Unterdessen warnt Tierschutzbund-Chef Thomas Schröder vor einer Aufweichung des Tierschutzes. Der Polizei in allen Bundesländern rät er, sich von tierschutzwidrigen Methoden „klar zu distanzieren“.

Die Forderung nach einer Ausnahmeregelung werfe zudem die Frage auf, ob der Einsatz von Hunden in der bisherigen Form überhaupt noch zeitgemäß und gerechtfertigt sei, so Schröder. Gerade Diensthunde dürften keinesfalls schlechter gestellt werden als Hunde in privater Hand. Sollten Ausbildung und Einsätze nur mit tierschutzwidrigen Maßnahmen möglich sein – bleibe als letzte Konsequenz nur die Abschaffung des Schutzhundewesens.

Nachrichtenquelle: geo.de

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