Urteil: Hotel darf fensterlose Zimmer nur für drei Nächte anbieten

Boxhotels bieten, zumeist in Innenstadtlage, Übernachtungen zu relativ günstigen Preisen an. In einem Gästehaus in Hannover muss sich der Aufenthalt allerdings nun auf drei Nächte beschränken.

In einem Hotel mit fensterlosen Mini-Zimmern in Hannover dürfen die Gäste nur höchstens drei Tage am Stück übernachten. Dies hatte die Landeshauptstadt festgelegt – die Klage des Betreibers des sogenannten Boxhotels dagegen hat das Verwaltungsgericht weitestgehend abgewiesen.

Nach Auffassung der Firma geht es um ein besonderes Erlebnis, auf das sich die Gäste bewusst einlassen. Das Verwaltungsgericht entschied, dass die Drei-Tage-Regelung eingehalten werden müsse und folgte damit einer Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts, teilte eine Sprecherin mit.

Dass es sich um ein besonderes Erlebnis handele, hatte das Gericht nicht überzeugt. Die Kammer bezog sich auf die Betriebsbeschreibung, wonach das Hotel vor allem für Kunden sei, die nach einer günstigen Übernachtung suchten.

Nachrichtenquelle: geo.de

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