Geplatzter Urlaub: Stornogebühren: Reisewarnung oft kein Rücktrittsgrund mehr

Bei einer Reisewarnung kann ich stornieren und bekomme mein Geld zurück: Vor Corona war das die gelebte Praxis. Doch die Veranstalter sind mittlerweile strenger geworden. Was Reisende wissen sollten

Vor dem Buchen einer Pauschalreise sollten sich Urlauber genau über die Stornobedingungen ihres Veranstalters informieren. Hier wichtig: Eine coronabedingte Reisewarnung ist nicht mehr unbedingt ein Grund für kostenfreies Stornieren.

Schauinsland Reisen zum Beispiel argumentiert, es sei inzwischen nicht mehr außergewöhnlich, dass kurzzeitig coronabedingte Reisewarnungen ausgesprochen würden. Genau ein solcher „außergewöhnlicher Umstand“ ist reiserechtlich aber ein schlagkräftiges Argument für eine kostenlose Stornierung.

Tui und DER Touristik verweisen in diesem Zusammenhang darauf, dass eine Reisewarnung wegen hoher Corona-Zahlen für Geimpfte und Genesene keine relevanten Auswirkungen mehr habe. So müssen diese Reisenden zum Beispiel nicht in Quarantäne, wenn sie aus einem Hochrisikogebiet mit Reisewarnung nach Deutschland zurückkehren.

Das heißt: Die Veranstalter kehren zunehmend zu ihren üblichen Stornostaffeln zurück. Die können je nach Rücktrittstermin bis zu 90 Prozent des Reisepreises ausmachen – ein Kostenrisiko.

Ob das so rechtens ist, darüber sind sich Amtsgerichte bisher uneins. Urteile gibt es in beide Richtungen.

„Eine höchstrichterliche Entscheidung steht noch aus“, sagt Karolina Wojtal vom Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland. Angesichts dieser Grauzone müssen sich Reisende entscheiden, ob sie es im Zweifel auf eine Klage ankommen lassen wollen.

Kulante Angebote für Familien mit Kindern

Allerdings sind manche Veranstalter kulant bei Familien mit minderjährigen Kindern. Bei Tui und DER Touristik lässt sich mit Kindern bis 17 Jahre kostenlos bis einen Tag vor Reiseantritt stornieren oder umbuchen, wenn das Reiseziel zum Hochrisikogebiet heraufgestuft wurde. Bei Schauinsland Reisen gilt diese Regel für Pauschalreisen mit Kindern unter zwölf Jahren.

Bei FTI gibt es keine Sonderregelungen für Familien. Der Veranstalter verspricht jedoch, sich bei einer Neubewertung von Ländern als Hochrisikogebiet „möglichst kulant“ zu zeigen.

Stornokosten: Warum Sie Pauschalreisen nicht zu früh kündigen sollten (24096)

Werde individuell eine kostenfreie Stornierung gewährt, gelte das bis zum Tag des geplanten Reiseantritts – und zwar unabhängig davon, welchen Status das Urlaubsland bei der Buchung hatte.

Sehr frühzeitiges Stornieren – zum Beispiel drei Monate vorher – lässt FTI aber nicht gelten, weil dann die Umstände noch nicht absehbar seien. Stornokosten fallen ziemlich wahrscheinlich auch dann an, wenn Kunden innerhalb von sechs Wochen vor Reisebeginn bei schon bestehender Reisewarnung buchen. Die Kulanz greift nur, wenn sich die Lage zum Reisebeginn noch einmal deutlich verschlechtert hat.

Flex-Tarife zur Absicherung

Alltours verweist auf die bis zum 30. April 2022 ausgeweitete Aktion „Flexibel buchen“. Damit ist eine kostenfreie Stornierung bis 21 Tage vor Reisebeginn und ein Umbuchen bis 14 Tage vor Reisebeginn möglich.

Bei anderen Veranstaltern lässt sich eine solche flexible Stornierungsmöglichkeit häufig gegen einen Aufpreis dazu buchen.

Bei DER Touristik kostet dieses Angebot zum Beispiel 59 Euro pro Buchung. Es erlaubt dann später eine kostenlose Stornierung ohne Angabe von Gründen bis 14 Tage vor Reisebeginn.

Der Reiserechtler Paul Degott hält solche Flex-Tarife für „durchaus fair“. Vor allem, weil sie nicht an bestimmte Gründe geknüpft seien: „Wer aus völlig subjektiven Gründen nicht mehr reisen will, muss das nicht erklären, sondern bekommt seine Anzahlung zurück.“

Auf Touren kommen

Karolina Wojtal rät allerdings, sich solche Tarife vorher genau anzusehen. Denn in manchen Fällen greifen sie womöglich nicht. „Flex-Tarife gelten zum Beispiel oft nicht für niedrigpreisige Angebote. Manchmal sind auch Linienflüge ausgenommen. Hier also unbedingt explizit nachfragen!“

Reisemängel geltend machen

Die Unsicherheit beim Reisen in Corona-Zeiten ist inzwischen nicht mehr neu. Das gilt nicht nur für die eigene Risikoabwägung, sondern auch für die Leistungen des Veranstalters.

„Trotz aller Versprechungen der Reiseveranstalter weiß man ja nie, ob eine Reise auch so durchgeführt werden kann“, sagt Degott. Und ob vor Ort tatsächlich alle versprochenen Leistungen erbracht werden. Ist das nicht der Fall, haben Pauschalurlauber Anspruch auf Minderung des Reisepreises. Die Höhe hängt davon, wie gravierend die Mängel sind.

Nachrichtenquelle: geo.de

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