Artenschutz: Schlappe für Macron: Oberstes Gericht stoppt grausame Vogeljagd in Frankreich

Emanuel Macron hatte grausame, in der EU verbotene Fangmethoden für Singvögel per Dekret wieder eingeführt. Nun schritt das Oberste Gericht Frankreichs ein

Ein Erfolg für den Vogelschutz: In Frankreich hat das oberste Verwaltungsgericht, der Staatsrat, in der vergangenen Woche vier Dekrete von Emanuel Macron kassiert, mit denen der französische Staatspräsident erst vor kurzem grausame Fangmethoden wieder zugelassen hatte – darunter Leimruten, Schlingen und Netze. Die Dekrete hätten Vogelschützerinnen und Vogelschützern zufolge einen qualvollen Tod für weit mehr als 100.000 ziehende Singvögeln bedeuten können.

Bei der Jagd mit Leimruten etwa werden Äste mit klebrigen Substanzen bestrichen. Rastende Zugvögel, die sich darauf setzen, kleben fest und sterben nach Stunden vor Erschöpfung – oder werden von den Fallenstellern gefunden, getötet und landen auf den Tellern von „Gourmets“. Um Artgenossen anzulocken, werden zuweilen auch verletzte Tiere angebunden. Solche Fangmethoden werden von ihren Verfechtern in Frankreich und anderen Mittelmeeranrainerstaaten „traditionell“ genannt.

Ende des Leimruten-Fangs

Der Staatsrat folgte nun der Argumentation der Kläger, dem französischen Vogelschutzverband LPO und der Tierrechtsorganisation One Voice. Es bestünden „ernsthafte Zweifel“ an der Rechtmäßigkeit der Erlasse. Die Entscheidung des Staatsrats kommt nicht überraschend. Schließlich sind es explizit diese Fangmethoden, die aufgrund der Europäischen Vogelschutzrichtlinie seit vielen Jahren in den Mitgliedsstaaten verboten sind.

Leimruten und Co. sind seit Jahren auf EU-Ebene verboten

Der Grund liegt auf der Hand: Wer solche Fallen aufstellt, hat fast keinen Einfluss darauf, welche Vogelarten ihm „auf den Leim“ oder ins Netz gehen. Es können also auch Arten sein, die auf nationalen Roten Listen stehen – oder auf denen jener Länder, in denen die Zugvögel überwintern oder brüten. Der Goldregenpfeifer etwa ist in Deutschland vom Aussterben bedroht, der Kiebitz gilt als stark gefährdet, seine Bestände sind in den vergangenen drei Jahrzehnten um fast 90 Prozent eingebrochen.Eine Formel für dieZukunft

„Was die Jagd, den Fang oder die Tötung von Vögeln im Rahmen dieser Richtlinie betrifft“, so heißt es in Artikel 8 der EU-Vogelschutzrichtlinie unzweideutig, „so untersagen die Mitgliedstaaten sämtliche Mittel, Einrichtungen oder Methoden, mit denen Vögel in Mengen oder wahllos gefangen oder getötet werden oder die gebietsweise das Verschwinden einer Vogelart nach sich ziehen können …“

Macron fährt in puncto Tier- und Artenschutz einen konsequenten Zickzackkurs: Er selbst war es, der erst im Juli dieses Jahres ein Verbot von Leimruten, Schlingen und Netzen unterschrieben hatte. Die nun kassierten Dekrete waren – sechs Monate vor der Präsidentenwahl – offenbar ein Signal an die traditionell starke Jägerlobby des Landes.

Nachrichtenquelle: geo.de

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