Vogeljagd: Ende einer grausamen Tradition: Leimruten-Fang EU-weit verboten

Wofür Tierschutzverbände schon seit Langem kämpfen, ist jetzt Wirklichkeit geworden: Der Leimruten-Fang von Vögeln ist jetzt in allen EU-Ländern verboten. Als letztes Land stufte auch Frankreich die Fangmethode als illegal ein

Es ist ein Durchbruch für den Vogelschutz: Seit dem 28. Juni 2021 ist die umstrittene Jagd auf Vögel mit Leimruten in der gesamten Europäischen Union verboten. Als letztes Land der EU erklärte auch Frankreich die Fangpraxis nun für illegal. Das oberste französische Verwaltungsgericht teilte am vergangenen Montag mit, dass die Fangtechnik für Amseln und Drosseln in ihrem derzeitigen Zustand nicht genehmigt werden könne.

Eric Neuling, Vogelschutz-Referent beim Naturschutzbund Deutschland (NABU), begrüßt das Urteil: „Als NABU kämpfen wir seit Jahren gegen die Jagdpraxis des Leimruten-Fangs. Das Urteil ist ein bahnbrechender Erfolg für den Vogelschutz in ganz Europa.“

Bis zuletzt war der Leimruten-Fang in einigen südfranzösischen Gebieten noch praktiziert worden. Jährlich wurden so in Frankreich etwa 40.000 Vögel qualvoll gefangen – auch geschützte Arten. Die Entscheidung des französischen Verwaltungsgerichts folgte jetzt auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das im März fiel, wonach die Technik grundsätzlich gegen EU-Recht verstößt.

Jagdtradition wird nicht mehr über das Tierwohl gestellt

Bei der Leimrutenjagd stellen Vogelfänger Klebefallen für Vögel auf, indem sie Zweige mit klebrigem Leim beschmieren. Lassen sich die Vögel auf den präparierten Ruten nieder oder fliegen nah daran vorbei, bleiben die Tiere an der klebrigen Paste hängen. Die Vögel beginnen bei dem Versuch der Flucht, daraufhin panisch zu flattern, wodurch Federn und Flügel noch mehr verkleben. Häufig bleibt den Tieren nur noch der qualvolle Tod.

Aufgrund der langen Jagdtradition in einigen Départements hatte Frankreich bis zuletzt an Ausnahmeregelungen für die Fang-Methode festgehalten und wies zuständige Behörden an, diese nicht zu verfolgen, weil der Leimruten-Fang auf Amseln und Drosseln eine Jagdmethode mit langer Tradition sei und deshalb der eigentlich verbotene Beifang und Tod von geschützten Vogelarten wie Rotkehlchen, Finken oder Ammern toleriert werden könne.

Qualvoller Tod: So verheerend ist der Einsatz von Vogelabwehrpaste (19803)

Vogelschutzorganisationen hatten die Regelungen vor dem französischen Staatsrat angefochten. Auf sein Ersuchen hin befasste sich der Europäische Gerichtshof damit, ob die Leimrutenjagd den Voraussetzungen der EU-Vogelschutzrichtlinie entspreche. Das EU-Gericht befand, dass es zufriedenstellende Alternativen zu der Fangtechnik gebe. Es sei zudem sehr wahrscheinlich, dass die versehentlich gefangenen Vögel irreparable Schäden erlitten, selbst wenn ihr Gefieder anschließend von dem klebrigen Leim gereinigt werde.

Urteil macht Hoffnung auf weitere Verbote

Der Staatsrat teilte in seiner Entscheidung mit, weder die Regierung noch der Jagdverband habe ausreichend Beweise dafür liefern können, dass nur eine geringe Anzahl Vögel anderer als der gesuchten Arten gefangen würden. Man könne nicht davon ausgehen, dass diese nur geringfügigen Schaden erlitten.

Trotz des EU-weiten Verbots der Jagdpraxis erwartet der NABU in naher Zukunft jedoch kein endgültiges Ende des Jagdpraxis. Denn nur, weil die Fang-Methode EU-weit als illegal eingestuft worden sei, heiße das nicht, dass der Leimruten-Fang tatsächlich nicht mehr praktiziert werde.

„Die Vogeljagd hat besonders im Mittelmeerraum einen sehr hohen Stellenwert. Gerade in den ländlichen Regionen ist sie ein hohes kulturelles Gut. Es dauert mitunter Jahre, bis die neue Rechtslage fest in den Köpfen der Bevölkerung verankert ist“, meint NABU-Vogelschutz-Experte Eric Neuling. „Besonders auf Zypern, aber auch in Italien und in Frankreich findet der Leimruten-Fang nach wie vor statt – wenn auch im Verborgenen und mit sicherlich geringeren Fallzahlen. Meist findet die Jagd in ländlichen Gebieten statt. Das macht die Kontrolle umso schwerer.“

Trotzdem: Das Urteil macht Hoffnung auf weitere Verbote nichtselektiver Vogelfangmethoden in der EU und darauf, dass der Leimruten-Fang bald tatsächlich Geschichte ist.

Übrigens: Die deutschen Redewendungen „auf den Leim gehen“ und „ein Pechvogel sein“ gehen auf diese, seit dem Mittelalter ausgeübte Praxis des Vogelfangs zurück. Auch wenn die grausame Fangmethode nun verboten ist, so bleiben ihre Spuren in unserer Sprachkultur wohl noch eine ganze Weile erhalten.

Nachrichtenquelle: geo.de

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