Tiertransporte: Vom Emsland nach Nordafrika: Gericht erlaubt Transport von 500 schwangeren Kühen

Was spricht gegen einen Langstreckentransport von schwangeren Kühen von Niedersachsen nach Marokko? Nichts – findet das Oberverwaltungsgericht Lüneburg. Eine Entscheidung, die unzeitgemäßer nicht sein könnte

Während sich Gerichte beim Klimaschutz gerade als Treiber profilieren, treten sie beim Tierschutz oft als Bremser auf. Jüngstes Beispiel: Tierschützer hatten dagegen protestiert, dass ein niedersächsisches Rinderzuchtunternehmen 528 schwangere Kühe nach Nordafrika befördern lassen will. Immerhin: Die niedersächsische Landwirtschaftsministerin schritt ein und untersagte den Transport.

Dagegen wehrte sich der Züchter – und bekam nun vom Obersten Verwaltungsgericht in Lüneburg Recht. Die ersten LKWs sind schon unterwegs.

Eine Entscheidung, die unzeitgemäßer nicht sein könnte: Beide, Tierschutzverbände und Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast (CDU) hatten darauf hingewiesen, dass die Bedingungen beim tagelangen LKW-Transport quer durch Europa, beim Schiffstransport über das Mittelmeer, aber auch im Zielland tierschutzwidrig sind.

Erst im vergangenen Jahr war durch eine wochenlange Odyssee von Rindertransportern auf dem Mittelmeer das Elend der Tiere auf den umgebauten, schrottreifen Frachtern bekannt geworden.

In Marokko erwarten die schwangeren Tiere Temperaturen von weit über 30 Grad, betäubungsloses Schlachten ist üblich.

Zahllose triftige Gründe für ein Verbot, zusammengetragen von NGOs und Medien, auf die sich übrigens auch der EU-Untersuchungsausschuss zum Tierschutz bei Tiertransporten stützt, wurden in der juristischen Auseinandersetzung ignoriert.

Rinder aus Bayern erst nach Niedersachsen gekarrt, dann nach Marokko

Ein weiterer, verstörender Aspekt des Falles: Weil es in Bayern verboten ist, Rinder in bestimmte Drittländer zu exportieren, wählen Züchter offenbar den Umweg über Niedersachsen. Die Tiere werden also Hunderte Kilometer durch Deutschland gekarrt, um dann wieder in der Gegenrichtung auf die Autobahn zu gehen.Grüner Bereich

Und es ist nicht das erste Mal, dass die Ministerin mit einer Intervention scheitert: Erst vor wenigen Wochen untersagte sie einen Transport von 270 Rindern, ebenfalls nach Marokko. Das Verbot kassierte damals das Verwaltungsgericht Oldenburg.

Offenbar ist den verantwortlichen Juristen entgangen, dass der Tierschutz zunehmend auch bei obersten Gerichten die Beachtung findet, die er verdient. Etwa, wenn höchstrichterlich entschieden wird, dass das Töten von Küken ohne „vernünftigen Grund“ weder mit dem Tierschutzgesetz noch mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Jetzt muss Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner handeln. Und Transporte in Drittländer ausnahmslos verbieten.

Nachrichtenquelle: geo.de

Zum Artikel: Tiertransporte: Vom Emsland nach Nordafrika: Gericht erlaubt Transport von 500 schwangeren Kühen

You may also like