Tierproduktion: Kükentöten soll verboten werden – ein "Meilenstein für den Tierschutz"?

Wenn der Bundestag die Gesetzesänderung von Ministerin Klöckner annimmt, ist ab 2022 ist Schluss mit dem millionenfachen Kükentöten. Eine Abkehr vom System der industriellen Tierproduktion ist das nicht

Politikverdrossenheit produzieren Politiker manchmal auch mit Erfolgsmeldungen, die keine sind. So frohlockt Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner: Das Verbot des Kükentötens, das der Deutsche Bundestag heute Abend voraussichtlich beschließen wird, sei ein „Meilenstein“ für den Tierschutz. Deutschland übernehme damit weltweit eine Vorreiterrolle, sagte sie.

Nun ist jede Verbesserung beim Tierschutz zweifellos zu begrüßen. Allerdings handelt es sich bei der Gesetzesänderung nicht um einen „Meilenstein“. In Wahrheit wird durch die Novelle nur ein jahrzehntelang von Ministerin Klöckner und ihren Vorgängern, von den jeweiligen Regierungen und den Gerichten geduldeter Tierschutzskandal beendet.Grüner Bereich

Hühner aus sogenannten Hochleistungszuchtlinien sind auf maximalen Eier-Output gezüchtet: Während die wildlebende Urform 20 Eier pro Jahr legt, sind es bei einer heutigen Legehenne bis zu 325. Die männlichen Tiere dieser Zuchtlinien allerdings setzen weniger Fleisch an als die Artgenossen, die für ihr Muskelfleisch gezüchtet und gemästet werden. Damit sind die Brüder der zukünftigen Legehennen für die Tierwirtschaft wertlos. Rund 45 Millionen männliche Küken werden Jahr für Jahr direkt nach dem Schlüpfen vergast oder geschreddert.

Gerichte erkennen Tierschutz zunehmend an

Der gesetzliche Tierschutz konnte das bislang nicht verhindern. Denn der hörte in den vergangenen Jahrzehnten ungefähr da auf, wo irgendein wirtschaftliches Interesse anfing. Im Tierschutzgesetz versteckt es sich bis heute als „vernünftiger Grund“, der das Töten von Tieren erlaubt.

Das beginnt sich zu ändern. Gerichte erkennen zunehmend an, dass der Schutz der Tiere auch juristisch ein Gewicht hat – das nicht automatisch durch ein wie auch immer beschaffenes Interesse an ihrer Vermarktung aufgewogen wird. Schließlich steht der Tierschutz seit 2002 sogar als Staatsziel in der Verfassung.

An Gelegenheiten, die grausige Vernichtung am Fließband zu stoppen, hat es in der Zwischenzeit nicht gefehlt. Nordrhein-Westfalen etwa hatte 2013 im Alleingang ein sofortiges Verbot des Kükentötens erlassen. Die Staatsanwaltschaft hatte in einem Ermittlungsverfahren gegen eine Brüterei die Praxis für tierschutzwidrig erklärt. „Hier werden Lebewesen zum Abfallprodukt der Landwirtschaft“, erklärte der damalige Verbraucherschutzminister Johannes Remmel. Doch das Verbot wurde drei Jahre später vom Oberverwaltungsgericht Münster gekippt.

Das Verbot ist längst überfällig

2019 dann die Kehrtwende. Nun urteilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig: Das Töten der männlichen Küken aus wirtschaftlichen Gründen stelle keinen „vernünftigen Grund“ nach dem Tierschutzgesetz dar. Tierschutzbelange, so die Leipziger Richter, wiegen schwerer als wirtschaftliche Interessen. Seither ist das Kükentöten nur noch übergangsweise erlaubt.Studie: Deutschland fördert die Tierindustrie mit mehr als 13 Milliarden Euro jährlich (24116)

Das gesetzliche Verbot – übrigens erst ab 2022 – ist also längst überfällig. Zudem erlaubt die Gesetzesänderung noch bis 2024 die Vernichtung von mehr als sieben Tage alten männlichen Embryonen – obwohl in diesem Entwicklungsstadium das Schmerzempfinden nicht ausgeschlossen werden kann.

Was also bleibt von dem Klöcknerschen Meilenstein? Die Kükenfrage ist – wie der Tierschutzbund zu Recht feststellt – eine Systemfrage. Und die ist mit dem Verbot weder gestellt noch beantwortet.

Das gnadenlos auf Effizienz getrimmte, zweigleisige Eier-/Fleisch-Produktionssystem hat keine Zukunft. Zweinutzungshühner und Bruderhahn-Initiativen weisen schon eher in die richtige Richtung. Und weniger Fleisch und Eier essen: kann jede(r) – sofort.

Nachrichtenquelle: geo.de

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