Coronavirus – Grenzkontrollen: Bescheinigung für Berufspendler ab Freitag

Berlin (dpa) – Berufspendler dürfen noch bis Donnerstagnacht ohne spezielle Bescheinigung ihres Arbeitgebers in Sachsen und Bayern die deutsche Grenze passieren. Bis Donnerstag 24.00 Uhr reiche die Vorlage des Arbeitsvertrags aus, hieß es am Mittwoch aus dem Bundesinnenministerium. Die Frist, die ur

Nachrichtenquelle: T-Online Reisen

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