Urteil: Übernachtungsverbot gültig, Ausgleich Pflicht

Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt (OVG) hat im Eilverfahren die Aufhebung des Übernachtungsverbots abgelehnt. Geklagt hatte unter andem die  Dorint-Gruppe. Es „fehle an der Verhältnismäßigkeit der Anordnungen in Bezug auf die betroffene Branche“, hatte Aufsichtsratschef Dirk Iserlohe argumentiert, denn die Hotellerie habe in hohe Sicherheits- und Hygienemaßnahmen investiert.

Das Gericht begründet die Ablehnung mit der Pflicht zur Entschädigung durch die Bundesregierung.

Das bedeutet, dass sich Dorint wie alle anderen betroffenen Unternehmen auf das Eckpunktepapier der Regierung vom 28. Oktober verlassen könne. In diesem ist geregelt, dass auch Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern einen finanziellen Ausgleich bekommen, für dessen Höhe dieselbe Zusage wie für kleinere Firmen gelte: 75 Prozent des Umsatzes des Vorjahresmonats. Dies sei sowohl für den Lockdown jetzt als auch für den im vergangenen Frühjahr von Bedeutung, für den Dorint ebenfalls Entschädigungsansprüche gestellt hatte.

Iserlohe appelliert nun an die Regierung, die für den 6. November 2020 vorgesehene Gesetzesvorlage zurückzuziehen, da diese verfassungswidrig erscheint. Der Bundestag soll darüber entscheiden, ob das Infektionsschutzgesetz durch den Paragrafen § 28a ergänzt wird. Dieser regelt, dass Einschränkungen allgemeiner Art für drohende Gefahren entschädigungslos durch die Länder erlassen werden können.

Nachrichtenquelle: Touristik-Aktuell Hotels

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