Rechtfertigt ein geänderter Abflugort eine Preisminderung?

Der Reiseveranstalter ändert kurz vor Urlaubsbeginn den Abflugort – plötzlich soll die Reise von einem anderen Flughafen aus beginnen. Gibt es Geld zurück? Ein Urteil aus Berlin gibt Auskunft. Die eigenmächtige Verlegung des Abflugortes durch den Reiseveranstalter ist ein Reisemangel. Pauschalurlaub

Nachrichtenquelle: T-Online Reisen

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