EuGH-Urteil: Verspäteter Anschlussflug – Reisende erhalten Entschädigung

Ist der Anschlussflug verspätet, haben Reisende ein Recht auf eine Entschädigung. Das gilt auch für Flüge außerhalb der EU. Was für die Zahlung entscheidend ist, hat ein Gericht nun festgelegt. Reisende haben laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs ( EuGH) bei einem verspäteten Anschlussflug

Nachrichtenquelle: T-Online Reisen

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