Bestpreisklauseln: HRS zahlt vier Millionen Euro

Das Vermittlungsportal HRS und der Hotelverband Deutschland (IHA) haben sich im Streit um einen „Schadensersatz für Bestpreisklauseln“ außergerichtlich geeinigt. HRS wird einen einmaligen Betrag von vier Millionen Euro an den Verband leisten. Aus diesem Betrag wird die IHA die rund 600 Hotels entschädigen, die sich im Vorjahr zusammengeschlossen hatten, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Die Einigung ist das Ende eines langjährigen und zähen Prozesses, der 2013 begann. Ende 2017 hatte die IHA ihre Mitglieder aufgefordert, sich an einer Schadensersatz-Sammelklage gegen HRS zu beteiligen. Der Haken an der aktuellen Lösung: Eine branchenweite Lösung, die auch die Booking.com und Expedia einschließt, lässt weiter auf sich warten.

HRS und IHA wollen sich nun daran machen, „gemeinsam und konstruktiv“ an Lösungen für die Hotellerie in Deutschland zu arbeiten. Trotz des Vergleichs halten beide Seiten an ihren ursprünglichen Rechtspositionen fest.

Für den Hotelverband IHA ist die außergerichtliche Einigung ein großer Erfolg und „ein Meilenstein für die Hotellerie in Deutschland“. Zumindest im Zusammenhang mit HRS sei das Thema nun beendet, so IHA-Chef Otto Lindner. Man werde aber darauf dringen, „dass endlich auch für alle anderen Marktteilnehmer gleiche Standards geschaffen werden“.

Auch HRS-Geschäftsführer Tobias Ragge zeigt sich zufrieden: „Es ist gut, einen Schlussstrich unter dieses Kapitel zu ziehen, auch wenn wir im Kern unterschiedlicher Rechtsauffassungen sind.“ Es sei besser, an der Zukunft zu arbeiten, „statt Ressourcen in ein Thema aus der Vergangenheit zu stecken“.

Diese Vergangenheit begann, als das Bundeskartellamt vor sieben Jahren HRS abmahnte. Die von dem Portal gegenüber den Hotels geforderte Bestpreisgarantie verstoße gegen das Wettbewerbsrecht, kritisierte die Behörde damals. Nach der ersten Abmahnung im Frühjahr 2012 hatte das Kartellamt Stellungnahmen von HRS sowie den wichtigsten Mitbewerbern eingeholt.

HRS behauptet damals, dass die meisten Hoteliers „Verständnis für die Notwendigkeit der Bestpreis-Klausel" hätten. Dieses Argument war auch im Sinne der stationären Reisebüros, hielt später aber vor Gericht nicht stand. Die Juristen folgten dem Hotelverband IHA, aus dessen Sicht es für Hotels wichtig sei, ihre Preishoheit zurückzuerlangen. Dies kommt einer bitteren Niederlage für den Vertrieb gleich.

Die Meldung aus dem Jahr 2013 finden Sie hier.

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Nachrichtenquelle: Touristik-Aktuell Hotels

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