Beschwerde: No-Show-Klausel für Fluggäste soll verboten werden

Verbraucherschützer setzen sich dafür ein, dass Passagiere ihren Rückflug antreten dürfen – auch wenn sie den Hinflug nicht wahrgenommen haben. Diese Regelung hat sich bei einigen Fluggesellschaften noch nicht durchgesetzt. Wer seinen Hinflug nicht antritt, darf beim Rückflug nicht mitfliegen. Gegen

Nachrichtenquelle: T-Online Reisen

Zum Artikel: Beschwerde: No-Show-Klausel für Fluggäste soll verboten werden

You may also like