Pauschalreisende können Reisemängel selbst beseitigen

Kakerlaken im Zimmer? Massive Flugverspätung? Pauschalreisende können bei Reisemängeln unter Umständen selbst aktiv werden. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof geurteilt. Pauschalurlauber, die vom Veranstalter nicht ordnungsgemäß über ihre Pflicht zur Anzeige von Reisemängeln aufgeklärt wurden, dürf

Nachrichtenquelle: T-Online Reisen

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