Bei Flugstorno Steuern und Gebühren zurückfordern

Flugkunden können für nicht angetretene Flüge drei Jahre lang rückwirkend Steuern und Gebühren zurückverlangen – das ist laut „Finanztest“ aber nicht bei allen Airlines so einfach. Wer einen gebuchten Flug nicht antritt, sollte Steuern und Gebühren bei der Airline zurückfordern. Kunden der Lufthansa

Nachrichtenquelle: T-Online Reisen

Zum Artikel: Bei Flugstorno Steuern und Gebühren zurückfordern

You may also like