Kreuzfahrt geplatzt – BGH klärt Entschädigungsanspruch

Karlsruhe (dpa) – Ihre Karibik-Kreuzfahrt fiel kurzfristig flach – welche Entschädigung den Touristen deshalb vom Reiseveranstalter zusteht, klärt heute der Bundesgerichtshof. Ein Urteil ist heute oder auch erst später möglich. Die Eheleute hatten drei Tage vorher erfahren, dass es auf dem Schiff ga

Nachrichtenquelle: T-Online Reisen

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