Airlines müssen beim Umsteigen Zeitpuffer planen

Ein Zubringerflug verspätet sich, der Passagier verpasst den Anschlussflug: Ob dem Fluggast in diesem Fall eine Entschädigung zusteht, hängt von vielen Faktoren ab. Die Airline kann sich dabei nicht einfach herausreden. Das Amtsgericht Hamburg hat entschieden: Bei einer Verspätung kommt es darauf an

Nachrichtenquelle: T-Online Reisen

Zum Artikel: Airlines müssen beim Umsteigen Zeitpuffer planen

You may also like