Drei Tage im falschen Hotel: Gast muss entschädigt werden

Urlauber haben einen Anspruch auf Entschädigung, wenn sie einige Tage im falschen Hotel untergebracht waren. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden (X ZR 111/16). Wer im Urlaub in einem anderen als von ihm gebuchten und weniger wertigen Hotel untergebracht wird, hat einen Anspr

Nachrichtenquelle: T-Online Reisen

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