Dreharbeiten auf Kreuzfahrtschiff sind kein Reisemangel

Dreharbeiten auf einem Kreuzfahrtschiff sind grundsätzlich kein Reisemangel. Das hat jetzt das Bonner Landgericht entschieden und die Klage einer 83-jährigen Kreuzfahrt-Passagierin abgewiesen. Sie hatte von dem Veranstalter mehr als 32.000 Euro Schadenersatz gefordert. Die Klägerin hatte im August 2

Nachrichtenquelle: T-Online Reisen

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