Anzahlung für Pauschalreisen – sind 40 Prozent zu viel?

Wer beim Bäcker einkauft, bekommt die Brötchentüte in dem Moment über die Theke gereicht, in dem er bezahlt. „Leistungsaustausch Zug-um-Zug“ nennen Juristen diese gesetzliche Regel. Wer einen Flug bucht oder ein Bahnticket kauft, zahlt dagegen meist sofort, auch wenn er erst in ein paar Monaten verr

Nachrichtenquelle: T-Online Reisen

Zum Artikel: Anzahlung für Pauschalreisen – sind 40 Prozent zu viel?

You may also like