BGH: Unverschuldete Probleme mit dem Pass sind Risiko des Reisenden

Karlsruhe (dpa) – Scheitert eine Urlaubsreise völlig überraschend an Problemen mit den Pässen, bleiben Reisende im ungünstigsten Fall auf hohen Stornogebühren sitzen. Eine kostenlose Kündigung wegen «höherer Gewalt» ist hier nicht möglich – unabhängig davon, ob der Reisende etwas für die ungeeignete

Nachrichtenquelle: T-Online Reisen

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